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Kreiskirchenrat

Der Kreiskirchenrat leitet die Geschäfte des Kirchenkreises Barnim und nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr.

Jeweils zu Monatsbeginn tagt der Kreiskirchenrat rotierend in den Kirchengemeinden und bei kirchlichen Trägern im Kirchenkreis. Dabei beschließt er gemäß der Grundordnung der EKBO über Ereignisse und Entwicklungen im Kirchenkreis. Er wirkt mit bei der Stellenbesetzung im Kirchenkreis, regelt die Dienstaufsicht für die kreiskirchlichen Mitarbeitenden, verwaltet das kreiskirchliche Vermögen, führt den Haushalt und beaufsichtigt die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden. In allen Fragen arbeitet er eng mit dem für den Kirchenkreis zuständigen Kirchlichen Verwaltungsamt in Eberswalde zusammen. Der Kreissynode erstattet der Kreiskirchenrat regelmäßig Bericht.

Dem Kreiskirchenrat gehören an:

qua Amtes (Präses und Leitungskollegium):
Präses Wolfgang Bartsch (stellv. Vorsitzender)
Pfarrer Christoph Brust (Vorsitzender)
Dorothea Hartmann
Pfarrer Martin Lorenz
Christiane Werner (ehrenamtliche Wirtschafterin des Kirchenkreises)

weitere gewählte Mitglieder:
Sven Ahlhelm
Ulrike Eichstädt
Isabel García
Küran Hasselhuhn
Ralf Klinghammer
Jutta Krahl
Heinrich Oehme
Pfarrerin Konstanze Werstat

 

Kontakt über das Leitungsbüro.

Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Barnim beschlossen am 15.10.2022, gültig ab dem 01.01.2023.

Letzte Änderung am: 27.03.2023